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Gesellschaft & Politik => Politik => Thema gestartet von: Andreas am 12. Dezember 2007 00:36

Titel: Kopftuchverbot - die Rechtslage ist uneinheitlich
Beitrag von: Andreas am 12. Dezember 2007 00:36
Der hessische Staatsgerichtshof hat geurteilt und das „hessische Kopftuchverbot für Beamte" für rechtens erklärt. Den Grundrechten der Beamten werde Rechnung getragen. Und es sei auch zulässig, den Beamten engere Grenzen zu stecken, da diese ein „öffentliches Amt bekleiden". Allerdings sei dieses Urteil auch nicht einmütig gefällt worden.

Die hessischen Vorgaben gelten als die bundesweit strengsten. Das Gericht hat sich jedoch nicht mit der Frage beschäftigt, ob das islamische Kopftuch tatsächlich den Religionsfrieden stören oder das Vertrauen in die Neutralität des Staates „untergräbt".

In 8 von den 16 deutschen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Bestimmungen. Entsprechende Regelungen gibt es neben Hessen auch noch in: Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland.

In andere Ländern gelten teilweise jedoch noch wesentlich strengere Regeln

Für alle, die sich weiter informieren wollen, geht es hier zum: Wiesbadener Kurier (http://www.main-rheiner.de/region/objekt.php3?artikel_id=3085027)
Titel: Re: Kopftuchverbot - die Rechtslage ist uneinheitlich
Beitrag von: Matthias am 12. Dezember 2007 01:27
und in der Türkei gilt trotz islamischer Tradition und Regierung im staatlich-öffentlichen Bereich nach wie vor das Kopftuchverbot

Das Kopftuchverbot dort wundert mich etwas. Ich hätte eher das Gegenteil vermutet.
Titel: Re: Kopftuchverbot - die Rechtslage ist uneinheitlich
Beitrag von: Andreas am 19. 2008 21:31
Auch in Baden-Württemberg gab es jetzt ein Urteil zum „Tragen von Kopftüchern“ im Schuldienst.

Eine zum Islam konvertierte Lehrerin darf im Unterricht kein Kopftuch tragen, weil sie damit gegen eine vom Schulgesetz auferlegte Dienstpflicht verstößt. Durch das Gericht in Mannheim wurde ein Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtshofs aufgehoben. In der ersten Instanz sei ihr das Tragen des Kopftuchs im Unterricht gestattet worden.

Irgendwie ist es schon merkwürdig. In der Türkei läuft ein Großteil der Frauen ohne Kopftuch herum und die „fallen auch nicht tot um“, nur weil sie kein Kopftuch tragen.
Die Lehrerin brachte im dem Prozess auch an, dass es ja auch Nonnen gibt, die in Ordenstracht unterrichten. Die Ordenstracht nunmal auch ein religiöses Symbol, allerdings hat die Frau meiner Ansicht nach nicht bedacht, dass wir hier in Deutschland eine christliche Tradition haben und keine muslimische.
Titel: Re: Kopftuchverbot - die Rechtslage ist uneinheitlich
Beitrag von: Ferdi am 04. April 2008 15:33
Wir haben in Deutschland die Freiheit der Religionsausübung. Das ist ein Grundrecht! Ich finde diese ganze Kopftuchhysterie der Politiker äußerst gefährlich. Sie bereitet den Boden dafür, dass auch andere Grundrechte beschnitten bzw. beseitigt werden.

Für mich ist ein Kopftuch ein Bekleidungsstück, mehr nicht. Wenn der Islam dieses Kleidungsstück als Symbol der Zugehörigkeit zu dieser Religion betrachtet, dann ist das für mich ein Teil der grundgesetzlich erlaubten Religionszugehörigkeit.

Ich sehe die Gefahr, dass engstirnige Scheuklappenpolitiker den ganzen Hype mißbrauchen könnten, auch andere Gegenstände als unerwünscht zu erklären und sie in Bereichen, in denen sie das Sagen haben, zu verbieten.

Das Recht auf freie Religionsausübung ist ein grundgesetzlich garantiertes Grundrecht und kann nicht davon abhängig gemacht werden, dass wir eine christliche Tradition haben! Ich bestehe als Bürger dieses Landes darauf, dass dieses Grundrecht auch von Politikern, die sich in manchen Regionen wie Könige oder Götter vorkommen, respektiert wird. Hier sind wirklich mal glasklare Worte des Gesetzgebers nötig, die auch die meistens in alle Windrichtungen denkenden Juristen auf das Grundgesetz einnorden!

Freiheit für alle!
Gruss,
Ferdi