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Zusammenfassung

Autor: hermannskresse
« am: 29. November 2018 14:10 »

Ihren Krankenkassenaufenthalt? Ist doch recht üblich, dass man den nicht von der Versicherung bezahlt bekommt  ;D

Spaß beiseite, ich hoffe, deine Schwester ist gut genesen! Wie lange ist der Vorfall denn her? Nach einem Schadensfall können Versicherte außerordentlich kündigen, allerdings nur bis spätestens einen Monat nach Abschluss der Entschädigungsverhandlungen.

Wenn das keine Option ist, kannst du nur hoffen, dass du sie noch rechtzeitig erreichst. Sprich sie einfach darauf an, niemand ist ja gerne bereit, Geld für versprochene Leistungen zu bezahlen, die nie in Anspruch genommen werden können. Wenn sie sich selbst nur ungern mit derlei Bürokram beschäftigt, geh doch mit ihr zur Beratung: wefox.ch/krankenkasse
Autor: PercyW
« am: 28. November 2018 14:35 »

Meine Schwester lebt in Bern. Sie hat da studiert und bleibt nun dort nach Beendigung ihres Studiums. Sie ist in einer horrenden Versicherung versichert. Das weiß ich, weil die nicht mal ihren Krankenkassenaufenthalt übernommen haben.

Ich will, dass sie wechselt! Aber zum 31.11 ist schon Stichtag und ich kann sie einfach nicht erreichen. Der letzte Tag der Kündigung und ich hab nicht viel Zeit.
Was soll ich nur tun?

Wie finden Bruder und Schwester eine gute Grundlage, sich zu unterhalten?
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