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Zusammenfassung

Autor: Matthias
« am: 11. Dezember 2007 22:43 »

Hmm, ich denke auch aufgrund eines Umzuges innerhalb Deutschlands kann das genauso erschwert werden. Damit meine ich die Entfernung. Vom Süden in den Norden kann viel weiter sein, als in ein benachbartes EU Land.
Autor: Andreas
« am: 11. Dezember 2007 22:26 »

Die Rhein-Main-Presse berichtete heute über ein Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz, was alle Geschiedenen mit Kindern interessieren könnte.

Zitat
Koblenz (dpa)
Eine geschiedene Mutter, die mit Ihren Kindern in ein anderes EU-Land umzieht, begeht gegenüber dem Vater keine Kindesentführung. Das geht aus einem Beschluß des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Dies gelte auch dann, wenn die Eltern sich das Sorgerecht teilen. Voraussetzung sei aber, dass allein die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder habe.
Beschluss vom 09.08.2007 -- 9 UF 450 / 07

Ob dabei dann wohl auch die Interessen des Vaters berücksichtigt wurden, dem es durch den Umzug dann möglicherweise erschwert wird, sich um sein(e) Kind(er) zu kümmern.
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