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Zusammenfassung

Autor: Matthias
« am: 06. August 2008 17:34 »

Dieses Urteil finde ich doch sehr fragwürdig. Angenommen, er hätte seiner Frau ein blaues Auge verpasst könnte ich mir so ein Strafe schon vorstellen. Bei Mord ist die Grenze für so einen Spielraum aber weit überschritten. Da gibt es keine alternative zu lebenslänglich Knast! In eine Kneipe hätte er dort sowieso auch nicht mehr gehen können.
Autor: Andreas
« am: 05. August 2008 21:15 »

Eine ungewöhnliche Strafe hat ein englischer Rentner von einem Gericht bekommen:

Zitat
Glasgow (dpa)
Für den Mord an seiner Ehefrau ist ein Rentner in Glasgow mit einem "Pub-Verbot" bestraft worden. Der 74-Jährige hatte seine
Frau (69) mit einer Krawatte erdrosselt, nachdem sie sich geweigert hatte, ihm für seine Zechgelage Geld zu geben. Der Vorsitzende Richter bewertete das "Pub-Verbot" als sinnvollere Strafe als eine Haft, weil der Verurteilte wegen seiner Demenz nicht lange im Gefängnis geblieben wäre, wie die BBC berichtete. Nach dem Spruch des Richters darf der Rentner während der Öffnungszeiten der Kneipen seine Wohnung nun nicht mehr verlassen.

Die Intention des Gerichts mit dem "Pub-Verbot" mag ja vielleicht "klug gedacht" gewesen sein. Gleichzeitig wird in dem dpa-Artikel ja auch erwähnt, dass der Mann an einer Demenz leidet. Da besteht dann schon irgendwie die Gefahr, dass der Mann seine Strafe wieder vergisst, oder was meint ihr?
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