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Multimedia & Telekommunikation => World-Wide-Web => Thema gestartet von: Andreas am 05. Februar 2008 21:44
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Für den 27. Februar wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet:
Karlsruhe (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht wird sein mit Spannung erwartetes Urteil über die Zulässigkeit von Online Durchsuchungen am 27. Februar verkünden. In dem Verfahren in Karlsruhe geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt.
Da kann man mal gespannt sein.