Autor: Andreas
« am: 05. Februar 2008 21:44 »Für den 27. Februar wird ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts erwartet:
Da kann man mal gespannt sein.
Zitat
Karlsruhe (dpa)
Das Bundesverfassungsgericht wird sein mit Spannung erwartetes Urteil über die Zulässigkeit von Online Durchsuchungen am 27. Februar verkünden. In dem Verfahren in Karlsruhe geht es um das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das als bisher einziges Gesetz das heimliche Ausspähen privater Computer erlaubt.
Da kann man mal gespannt sein.