Urteil des Amtsgerichts Gießen
Und noch ein Urteil aus dem Mietumfeld, auf das der Deutsche Mieterbund in Berlin hingewiesen hat.
Ein Vermieter hatte in einer vermieteten Wohnung einen verkalkten Wasserhahn ausgetauscht und wollte vom Mieter die Kosten dafür erstattet bekokmmen. Dazu berief er sich auf die sogenannte "Kleinrepaturklausel im Mietvertrag". Danach hatte der Mieter Kleinreparaturen bis zu einen Betrag von 76 EUR selber zu tragen.
Das Amtsgericht wies die Klage mit der Begründung ab, dass die Kleinreparaturklausel nur greift, bei Reparaturen, auf die der Mieter Einfluss hat. Das Verkalken der Wasserhähne könne der Mieter nicht beeinflussen.
Aktenzeichen: 40 M C 125/08 vom Amtsgericht Gießen