Kostenerstattung für Detektiv-Überwachung
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29. Juli 2010 20:06
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Neuestes Mitglied: HelenJames
   

 
 
 
 
 
 
 
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Waage und Hammer Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz

Der Fall, wurde zuvor bereits beim Arbeitsgericht in Ludwigshafen verhandelt. Der Kläger hatte Berufung eingelegt und die Berufungsverhandlung fand beim Landesarbeitsgericht statt.

Ein Mitarbeiter, der mit Hilfe eines Detektives, beim "Blaumachen erwischt" wurde, ist verurteilt worden, die entstandenen Kosten für den Privatermittler zu bezahlen. Der ursprüngliche Streitwert des Verfahrens betrug 1.376,86 EUR netto (Entgelt für den Detektiv Mai 2007)

Nach Meinung des Gerichts habe der Beklagte seine vertraglichen Pflichten verletzt. Daher wurde er verurteilt, dem Arbeitgeber den entstandenen Schaden zu ersetzen.

Aktenzeichen: 7 SA 197/08 und 2 Ca 1204/07



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