Urteil des Amtsgericht Kön
Ein verbraucherfreundliches Urteil fällte das das Amtsgericht Köln. Eine Frau räumte vor dem zu Bett gehen noch die Spülmaschine ein, drückte den Startknopf und ging dann schlafen.
Womit sie nicht gerechnet hatte war, dass nachts aus dem Gerät Wasser ausgetreten ist und einen Schaden von rund 500 EUR an Boden und Möbeln verursacht hat. Die Versicherung der Frau war der Ansicht, dass sie „grob fahrlässig“ gehandelt habe und deshalb den Schaden nicht bezahlen wollte.
Die Richter beim Amtsgericht sahen das anders: da es sich um ein relativ neues Gerät gehandelt habe, das bisher keine Funktionsstörungen aufwies, habe sich die Wohnungsbesitzerin ruhig zu Bett begeben dürfen. Sie konnte nicht damit rechnen, dass die Spülmaschine ausgerechnet in dieser Nacht auslaufen würde.
Aktenzeichen: 144 C 41/06 vom Amtsgericht Köln