Hartz IV trotz Eigenheim
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09. Februar 2012 14:48
   

 
 
 
 
 
 
 
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Waage und Hammer Urteil des Bundessozialgerichts

Ein erfreuliches Urteil für Hartz IV Empfänger fällte das Bundessozialgericht. Geklagt hatte ein Mann aus Nordrhein-Westfalen. Der Mann hatte Eigenheimzulagen bekommen. Insgesamt ging es um gut 5.000 EUR in zwei Jahren. Dieses Geld hatte der Mann und sein Sohn zur Fertigstellung ihres Hauses eingesetzt.

Die Leistungsträger der Hartz IV Leistungen waren der Ansicht, solange der Zuschuss nicht direkt an eine Bank weitergereicht werden müsse, sei dieses kein „privilegiertes Einkommen“ und müsse deshalb angerechnet werden.

Der Kläger argumentierte, dass die Eigenheimzulage als „zweckbestimmte Leistung“ zu gelten habe und die Richter folgten dieser Argumentation. Nach dem Sozial- und dem Landessozialgericht folgte nun auch das Bundessozialgericht, als höchste Instanz dieser Argumentation. Das Bundessozialgericht urteilte: dass die Eigenheimzulage nicht als bedarfsmindernd angesehen werden kann, wenn sie nachweislich für eine „angemessene Immobilie“ verwendet wird.

Aktenzeichen: B 4 AS 19/07 vom Bundessozialgericht



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