Urteil des Düsseldorfer Landgerichts
Ein Rentner hat wegen einer ungesicherten Web-Verbindung Ärger mit der Justiz bekommen.
Das Gericht hatte ein Urteil zu fällen wegen Musik-Piraterie. Ob der Rentner nun selber oder jemand anderes in die ungesicherte Verbindung zum Internet eingedrungen sei, ist unerheblich. Der Nutzer trage auf jeden Fall die Verantwortung für den Anschluss. So urteilten die Richter.
Wer kabellos im Internet surft sollte sich daher unbedingt Gedanken um die Sicherheit seines kabellosen Netzwerks machen. Informationen dazu stellt auch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik zur Verfügung.
Außerdem wird empfohlen, die vom Hersteller des WLAN-Routers vorgeingestellten Benutzernamen und Passwörter noch vor der ersten Inbetriebnahme zu ändern. Zusätzlich sollte unbedingt die Verschlüsselung aktiviert werden. Das BSI empfiehlt den WAP2-Standard zu verwenden.
Aktenzeichen: 12 O 195/08