BGH stärkt die Rechte von Gaskunden
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29. Juli 2010 19:54
1655 Beiträge in 564 Themen von 83 Mitglieder
Neuestes Mitglied: HelenJames
   

 
 
 
 
 
 
 
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Waage und Hammer Urteil des Bundesgerichtshofs

Der Bundesgerichtshof hatte über Gaspreiserhöhungen zu urteilen.

Das Gericht hatte über die Klage, die von 160 sächsichen Verbrauchern eingereicht worden war, zu entscheiden. Diese Verbraucher hatte gegen die Preiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 geklagt.

In diesem Fall ging es um eine Preiserhöhungsklausel des sächsischen Gasversorgers Enso. Das Urteil ist gütig für Privatabnehmer mit Sonderverträgen, also beispielsweise Haushalte, die mit Gas heizen.

Nach diesem Urteil sind Vertragsbestimmungen unwirksam, die nur ein Recht auf Preisanhebungen vorsehen, aber den Versorger bei fallenden Bezugskosten nicht zu einer Preisanpassung verpflichten.

Betreut wurde die Klage von der sächsischen Verbraucherzentrale und nannte das Urteil einen „Meilenstein“ im Kampf gegen die ständig steigenden Gaspreise. Die Verbraucherzentrale betonte, dass dieses Urteil eine bundesweite Bedeutung habe.

Aktenzeichen: KZR 2/07 vom 29. April 2008



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In einem anderen Fall hat das Chemnitzer Landgericht eine Sammelklage gegen die Preiserhöhung eines regionalen Gasversorgers abgewiesen. Die Kunden stufte das Gericht als normale „Tarifkunden“ der Erdgas Südsachsen GmbH ein. Und diese Verträge enthielten ein wirksames Preisänderungsrecht.

Das verbraucherfreundliche Urteil des Bundesgerichtshof aus der vergangenen Woche, wäre auf diesen Fall nicht übertragbar, da sich das Urteil speziell auf Kunden mit langfristigen Sonderverträgen bezogen hat.

Das Urteil aus Chemnitz hat ein früheres Urteil des BGH vom 13. Juni 2007 zugrunde gelegt. In dem Urteil wurde entschieden, dass die Preise angepasst werden können, wenn der Grund beispielsweise höhere Bezugskosten sind.
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Ich glaub ja kaum, dass da ein Gericht was machen wird/kann. Der größte Gasversorger e-on hat nämlich bereits die nächste Preiserhöhung für Gas angekündigt. Die Rede ist von einer Preissteigerung in Höhe von 25 Prozent.

Vom Wirtschaftsministerium wurden stärkere Kontrollen angekündigt - ob das was nützt??
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Von dieser Preiserhöhung habe ich auch in den Nachrichten gehört. Ehrlich gesagt finde ich eine Erhöhung von 25% ziemlich dreist. Das grenzt schon an Wucher.
5-10% wären noch einigermaßen vertretbar und im Rahmen, aber 25% nicht. Das Problem ist, dass viele auf die Erdgaskonzerne angewiesen sind, weil sie damit heizen und warmes Wasser bekommen. Das ganze schnell mal auf eine andere Energiequelle umstellen geht leider nicht, bzw. ist mit hohen Kosten verbunden.
Die Platzhirsche können sich Preiserhöhungen in diesem Ausmaß wohl leisten.
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