Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hatte über Gaspreiserhöhungen zu urteilen.
Das Gericht hatte über die Klage, die von 160 sächsichen Verbrauchern eingereicht worden war, zu entscheiden. Diese Verbraucher hatte gegen die Preiserhöhungen aus den Jahren 2005 und 2006 geklagt.
In diesem Fall ging es um eine Preiserhöhungsklausel des sächsischen Gasversorgers Enso. Das Urteil ist gütig für Privatabnehmer mit Sonderverträgen, also beispielsweise Haushalte, die mit Gas heizen.
Nach diesem Urteil sind Vertragsbestimmungen unwirksam, die nur ein Recht auf Preisanhebungen vorsehen, aber den Versorger bei fallenden Bezugskosten nicht zu einer Preisanpassung verpflichten.
Betreut wurde die Klage von der sächsischen Verbraucherzentrale und nannte das Urteil einen „Meilenstein“ im Kampf gegen die ständig steigenden Gaspreise. Die Verbraucherzentrale betonte, dass dieses Urteil eine bundesweite Bedeutung habe.
Aktenzeichen: KZR 2/07 vom 29. April 2008