Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln
In dem genannten Fall ging es um die Klärung von Renten-Anwartschaften.
Das Gericht hatte über die gesetzliche Regelung zu urteilen, ob der Verlust einer Anwartschaft auf eine betriebliche Altersversorgung, bei einem Firmenwechsel vor der Vollendung des 30. Lebensjahres, rechtmäßig ist.
Das Gericht hat entschieden, dass der Verlust dieser Anwartschaft gerechtfertigt ist. In der Begründung zu dem Urteil wurde auch darauf hingewiesen, dass das Gesetz nicht gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung verstösst.
Das Gesetz, in dem die Betriebsrenten geregelt sind, geht nämlich nicht von einem konkreten finanziellen Anspruch aus, sondern von einer Anwartschaft. Also einer vom Arbeitgeber, für das Rentenalter, versprochenen Zusatzleitung.
Aktenzeichen: 11 Sa 1077/07