Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hatte über Schadensersatz bei „schwarz erteilten“ Bauaufträgen zu urteilen.
Hauseigentümer können künftig Schadensersatz fordern, bei mangelhaft ausgeführten Bauaufträgen.
Bauaufträge weisen gewisse Besonderheiten auf. Möglich ist die Forderung von Schadensersatz:
"wenn sich der „Pfusch“ im Gebäude selbst niedergeschlagen hat, so dass eine Rückabwicklung des Vertrags nicht wirtschaftlich sinnvoll zu bewältigen ist."
Das hängt damit zusammen, dass die Materialien fest mit dem Bauwerk verbunden werden. Aufgrund dieser Besonderheit kann das Urteil nicht generell auf Schwarzarbeit übertragen werden.
Geklagt hatten zwei Bauherren. Einer der Beklagten war ein Handwerker, der mit Holzarbeiten beauftragt wurde. Im anderen Fall war es ein Ingenieur, der mit der Vermessung des Grundstücks beauftragt wurde. Weil die Arbeiten fehlerhaft waren, klagte die Bauherren auf Schadensersatz.
Aktenzeichen: VII ZR 42/07 und 140/07
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