Urteil des Bundesgerichtshofs
Der Bundesgerichtshof hatte zu urteilen, ob Mieter verspätete Nebenkostenabrechnungen des Vermieters noch zahlen müssen. In dem vorliegenden Fall hatte der Vermieter 20 Jahre lang keine Abrechnung der Betriebskosten vorgenommen.
Beim Abschluß des Mietvertrags wurde eine monatliche Vorauspauschale vereinbart.
Das Gericht urteilte nun, dass die Nachforderung des Vermieters berechtigt ist.
Auch wenn eine Abrechnung der Kosten lange Zeit nicht erfolgt sei, habe das nicht zur Folge, dass sich das Recht darauf stillschweigend ändere.
Aktenzeichen: VIII ZR 14/06
Und auch für die Umlage/Verteilung der Betriebskosten auf die Mieter gibt es ein aktuelles Urteil. Nach diesem Urteil kommt für die Verteilung der Kosten nicht die Anzahl der Personen in Betracht, die bei den Melderegistern der Städte und Gemeinden geführt werden, sondern die tatsächliche Belegung. Und diese tatsächliche Belegung muss der Vermieter dann ggf. feststellen.
Aktenzeichen: VIII ZR 82/07
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