Auch wenn von offizieller Seite der Bau des Transrapid gestoppt wurde, könnte es jetzt noch zu einer „Posse vor Gericht“ kommen:
München (dpa)
Das Scheitern des Münchener Transrapid-Projekts zieht eine Verfahrensposse nach sich: Der bayerische Verfassungsgerichtshof wird sich an diesem Freitag mit dem Volksbegehren gegen die Magnetschwebebahn befassen müssen, obwohl diese gar nicht mehr gebaut werden soll. Die Initiatoren des Begehrens sehen sich außer Stande, das Verfahren so kurz nach der Verkündigung des Projektendes vom vergangenen Donnerstag zu stoppen. Die Richter entschieden über die Verfassungsmäßigkeit des Volkbegehrens.
Man hört doch auch immer wieder, dass sich die Verfahren bei den Gerichten „stapeln“. Und diese Verfahren können dann nicht zügig verhandelt werden, weil dann solche „Verfahren“ die Kapazitäten der Gerichte binden. So wirklich nachvollziehen kann ich sowas nicht!