Krankfeiern angekündigt - Arbeitnehmer gefeuert
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29. Juli 2010 19:55
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Neuestes Mitglied: HelenJames
   

 
 
 
 
 
 
 
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Waage und Hammer Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn

Wer mit Ankündigung „krankfeiert“ riskiert seinen Job.

Das Arbeitsgericht Paderborn hatte über eine fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers zu entscheiden.
Das Arbeitsgericht Paderborn hat die fristlose Kündigung des Arbeitnehmers wegen „nicht mehr zu heilender Erschütterung des Vertrauensverhältnisses bestätigt“.

Der Arbeitnehmer war 35 Jahre bei dem Unternehmen beschäftigt. Allerdings galt der Mann als eigenwillig, was ihm den den vergangenen Jahren schon mehrfach Abmahnungen eingebracht hat. Weil sich seine Kollegen wiederholt über ihn beschwert haben, führte der Chef ein Gespräch mit ihm. Dabei wollte er ihm auch eröffnen, dass er ab der kommenden Woche vorübergehend auf einer Baustelle in Hannover eingesetzt werden sollte. Dies wurde von dem Arbeitnehmer sofort abgewehrt, da er nicht bereit sei in Hannover zu arbeiten. In diesem Gespräch soll der Arbeitnehmer gesagt haben: „Dann gehe ich eben zum Arzt und lasse mich krankschreiben.“ Am folgenden Montag reichte der Arbeitnehmer tatsächlich einen „gelben Schein“ ein. Noch am gleichen Tag erhielt der Arbeitnehmer die fristlose Kündigung.

Arbeitsrechtler: Prof. Dr. Friedrich W. Meyer: „Eine wiederholte und nachhaltige Arbeitsverweigerung muss sich kein Arbeitgeber gefallen lassen und die Androhung des Krankfeierns erst recht nicht.“

Aktenzeichen: 2 Ca 1152/07


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