Im Notfall will Schäuble jeden Abhören dürfen
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Im Notfall will Schäuble jeden Abhören dürfen
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Thema: Im Notfall will Schäuble jeden Abhören dürfen (Gelesen 601 mal)
0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.
Matthias
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Im Notfall will Schäuble jeden Abhören dürfen
«
am:
15. Januar 2008 21:47 »
In den Medien wurde berichtet, dass in Zukunft jeder Abgehört werden darf, wenn es nach Schäuble geht.
Bist jetzt haben ja Abgeordnete, Strafverteidiger und Geistliche absoluten Abhörschutz. Sogar das soll in Zukunft wegfallen.
Wie denkt ihr über die Sache. Sind wir bald alle "gläserne Surfer"?
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Wer glaubt frei zu sein, der irrt sich gewaltig.
Ferdi
Grünschnabel
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Re: Im Notfall will Schäuble jeden Abhören dürfen
«
Antworten #1 am:
04. April 2008 15:49 »
Als Funkamateur bin ich daran gewöhnt, auf einem öffentlichen Marktplatz zu stehen und von jedem, der das will, gehört zu werden, sobald ich meinen Sender einschalte. Denn die Sendungen von Funkamateuren dürfen legal von jedem empfangen werden. Mit meinem zugeteilten Rufzeichen bin ich auch für jeden identifizierbar, dazu ist nur ein Blick ins internationale Callbook nötig.
Ich bin aber dagegen, dass meine Telefongespräche, e-Mails und Briefe abgehört bzw. gelesen werden. Denn die sind nicht für die Allgemeinheit bestimmt. Das darf es nur in seltenen Ausnahmefällen auf gerichtliche Anweisung (Verbrechensaufklärung) geben. Diese allgemeine Rundum-Überwachung der Bürger darf es nie geben, ich habe auch noch immer die Hoffnung, dass es nie dazu kommt. Dazu gibt es zuviel Widerstand dagegen.
Viel schlimmer aber finde ich die Praktiken anderer Staaten ausserhalb Europas, die heimlich die Satelliten-Feeds überwachen, um an Informationen über Betriebs- und Produktionsgeheimnisse der Industrie in anderen Ländern zu kommen.
Gruss,
Ferdi
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"Da ist viel Viagra in Chrom unterwegs".
Bundesumweltminister Siegmar Gabriel über die Geländewagen auf Deutschlands Straßen.
Matthias
Teammitglied
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Beiträge: 415
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Re: Im Notfall will Schäuble jeden Abhören dürfen
«
Antworten #2 am:
05. April 2008 22:10 »
Im Prinzip wäre es gleiche, als wenn man verpflichtet wäre, den Behörden seinen Haus- oder Wohnungsschlüssel zu überlassen, damit die dann zu jeder Zeit ohne mich zu fragen und ohne das ich es merke meine privaten Räume durchsuchen können.
Das ungefragte durchsuchen eines privaten Computers ist meiner Meinung nach nichts anderes als Hausfriedensbruch. Ob es sich dabei um private Räumlichkeiten oder ein elektronisches Speichermedium handelt macht meiner Meinung nach grundsätzlich keinen unterschied.
Oder sehe ich das etwa zu engstirnig?
Grüße
Matthias
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