Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz in Koblenz
Auch in der Rhein-Main-Presse wurde heute über den bevorstehenden Prozess berichtet.
Der Verfassungsgerichtshof hatte hatte im Rahmen einer Eilentscheidung zu urteilen, ob in kleinen Kneipen mit nur einem Schankraum weiterhin geraucht werden darf. Das Gericht hat den Beschwerdeführern Recht gegeben.
Die Beschwerdeführer, fünf Wirte, hätten nachvollziehbar dargelegt, dass das Gesetz ihre berufliche Existenz gefährden könne. Die endgültige Entscheidung darüber wird jedoch erst im Hauptsachverfahren getroffen werden. Die Vorschriften zum Rauchverbot in Rheinland-Pfalz können daher wie vorgesehen am 15.2.2008 in Kraft treten.
Es handelt sich jedoch um ein Urteil, was voraussichtlich in weiteren Verfahren zu berücksichtigen sein wird.
Aktenzeichen: VGH A 32/07
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