Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße
Das Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstraße hatte zu urteilen, ob weiterhin „Raucher Clubabende“ in einem Lokal abgehalten werden dürfen.
Das Nichtraucherschutzgesetz tritt in Rheinland-Pfalz am 15. Februar in Kraft. Der Raucher Club hatte bislang Clubabende in einem Lokal abgehalten und in diesem Lokal gäbe es nur einen Raum.
Das Gericht hat den Eilantrag des Raucher Clubs abgewiesen.
Aktenzeichen: 4 L 58/08.NW
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