Im Auftrag des ADAC
wurde ein Rechtsgutachten erstellt. Anlass des Gutachtens war die Frage, ob eine automatisierte Überprüfung von KFZ-Kennzeichen rechtlich einwandfrei ist. Das Gutachten wurde erstellt von Professor Alexander Roßnagel, Kassel.
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Seit einigen Jahren setzt die Polizei zur Kontrolle des Verkehrs Kameras zur automatisierten Erfassung von KFZ-Kennzeichen ein. Die aufgezeichneten Nummernschilder werden „ausgelesen“, gespeichert und mit zentralen Daten verglichen. Bei einem Treffer erfolgt eine Rückmeldung an die Polizei, die dann weitere Maßnahmen einleitet. Alle anderen Daten würden wieder gelöscht.
Der Gutachter kritisiert, dass diese Kontrollen in fast allen Bundesländern ohne jeglichen Anlass oder auf Verdacht erfolgen. Die ermittelten „Treffer“ wurden beispielsweise dazu benutzt, um die Autofahrer zu finden, die ihre Versicherungsprämien nicht bezahlt haben.
Folgende Bundesländer haben spezifische Regelungen in ihren Polizeigesetzen erlassen:
- Bayern
- Bremen
- Brandenburg
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Rheinland-Pfalz
- Schleswig-Holstein
In allen anderen Ländern fehlten spezielle Regelungen. Weiter wird in dem Gutachten kritisiert, dass viele dieser Regelungen zu „schwammig“ sind.
Der Gutachter kritisiert weiter, dass die Vorschriften in Bremen, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein „schlank gehalten“ seien, und damit dann auch gleich aus mehreren Gründen wegen unzureichendem Respekt vor der Freiheit der Bürger gegen die Verfassung verstoßen.