Das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz hat eine einstweilige Anordnung erlassen, die es einer gesetzlichen Krankenkasse untersagt, mit der Behauptung zu werben, dass ab dem kommenden Jahr -- ab dem 01.01.2009 -- alle Beiträge zu den gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch seien.
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Die Aussage mag zwar in gewisser Weise „richtig gemeint“ gewesen sein. Aber solch eine Aussage kann grundsätzlich „falsch verstanden“ werden. Es wird nämlich verschwiegen, dass die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzbeiträge erheben dürfen, wenn sie mit den Geldern, die die Krankenkassen ab 2009 aus dem „Gesundheits-Fond“ kommen sollen, nicht auskommen. Weiterhin sei verschwiegen worden, dass die Krankenkassen auch Beiträge an die Versicherten zurück erstatten können, wenn die Kasse Überschüsse erwirtschaftet.
Zur allgemeinen Information soll noch erwähnt werden, dass die Aufsichtsbehörde der bundesweit tätigen gesetzlichen Krankenkassen das Bundesversicherungsamt ist. Die meist nur ein einem Bundesland tätigen Ortskrankenkassen haben als Aufsichtsbehörde ein Ministerium -- meist das Sozialministerium des jeweiligen Bundeslandes.