Urteil des Oberwaltungsgerichts Koblenz
Das Oberwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz hatte zu urteilen, ob einer Frau nach nur 24 Tagen Ehe eine Pension (Rente) zusteht.
Das Gericht urteilte, dass der Frau nach einer Ehedauer von nur 24 Tagen keine Pension zusteht.
Der Ehemann war ein an Krebs verstorbener Beamter. „Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass eine Ehe, die nicht mindestens ein Jahr gedauert habe, zur Versorgung des Partners geschlossen worden sei.“
Das Gericht verkündete, dass der Mann wegen der bekannten Krebserkrankung nicht überraschend verstorben sei. Den Eheleuten war die lebensbedrohliche Erkrankung bei der Heirat bewusst gewesen.
Aktenzeichen: 2 A 10800/07/OVG
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