Der hessische Staatsgerichtshof hat geurteilt und das „hessische Kopftuchverbot für Beamte" für rechtens erklärt. Den Grundrechten der Beamten werde Rechnung getragen. Und es sei auch zulässig, den Beamten engere Grenzen zu stecken, da diese ein „öffentliches Amt bekleiden". Allerdings sei dieses Urteil auch nicht einmütig gefällt worden.
Die hessischen Vorgaben gelten als die bundesweit strengsten. Das Gericht hat sich jedoch nicht mit der Frage beschäftigt, ob das islamische Kopftuch tatsächlich den Religionsfrieden stören oder das Vertrauen in die Neutralität des Staates „untergräbt".
In 8 von den 16 deutschen Bundesländern gibt es inzwischen entsprechende Bestimmungen. Entsprechende Regelungen gibt es neben Hessen auch noch in: Berlin, Bremen, Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und dem Saarland.
In andere Ländern gelten teilweise jedoch noch wesentlich strengere Regeln
- In Frankreich ist das Kopftuch an Schulen, Universitäten für weibliche Lehrkräfte und Schülerinnen und im öffentlichen Dienst tabu.
- und in der Türkei gilt trotz islamischer Tradition und Regierung im staatlich-öffentlichen Bereich nach wie vor das Kopftuchverbot
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Wiesbadener Kurier